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   VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91   

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VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91 (https://dejure.org/1991,1072)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.06.1991 - 8 S 1170/91 (https://dejure.org/1991,1072)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juni 1991 - 8 S 1170/91 (https://dejure.org/1991,1072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels im Falle des BauGBMaßnG § 10 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs in Fällen des § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG; Zu Wohnzwecken dienendes Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufschiebende Wirkung beim BauGB-MaßnahmenG (IBR 1991, 457)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 270
  • NVwZ 1991, 1004
  • VBlBW 1991, 294 (Ls.)
  • DVBl 1991, 1160
  • DÖV 1991, 895
  • BauR 1991, 590
  • ZfBR 1991, 226
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1990 - 8 S 2237/90

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91
    Bei offenen Erfolgsaussichten ist eine Interessenabwägung vorzunehmen und zur Vermeidung vollendeter Tatsachen regelmäßig die aufschiebende Wirkung anzuordnen (im Anschluß an BayVGH, BauR 1991, 182 und unter Ergänzung des Beschlusses vom 23.10.1990 - 8 S 2237/90 - VBlBW 1991, 180).

    Im Beschluß vom 23.10.1990 -- 8 S 2237/90 -- (VBlBW 1991, 180) hat der Senat hervorgehoben, daß in diesen Fällen gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 in Verb. mit Abs. 4 S. 3 VwGO (in entspr. Anw.) die Anordnung der von dem Antragsteller beantragten aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO nur erfolgen soll, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen.

  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91
    Bei offenen Erfolgsaussichten ist eine Interessenabwägung vorzunehmen und zur Vermeidung vollendeter Tatsachen regelmäßig die aufschiebende Wirkung anzuordnen (im Anschluß an BayVGH, BauR 1991, 182 und unter Ergänzung des Beschlusses vom 23.10.1990 - 8 S 2237/90 - VBlBW 1991, 180).

    Nach nochmaliger Überprüfung hält der Senat im Anschluß an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 14.1.1991 -- 14 CS 90.3166 --, BauR 1991, 182) an dieser Auffassung nicht mehr fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 2 S 3193/89

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei offenem Verfahrensausgang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91
    Ist die Entscheidung in der Hauptsache offen, ist der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz regelmäßig ohne Erfolg (vgl. ständige Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs Beschl. v. 8.1.1990 -- 2 S 3193/89 -- m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 33/91

    Wohnheim für Asylbewerber - aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91
    Diese Vorschrift wäre nur dann nicht anwendbar, mit der Folge, daß dem von den Antragstellern eingelegten Widerspruch kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung zukommt, wenn es sich nicht um ein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Bauvorhaben, sondern um eine Gemeinschaftsunterkunft handeln würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.2.1991 -- 5 S 33/91 --).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes führt dies gleichwohl nicht zu einer grundlegenden Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Prüfung, da es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht keinen Unterschied macht, ob der Sofortvollzug einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, BVerfGE 69, 315, 363 u.v. 21.3.1985, BVerfGE 69, 220, 229).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes führt dies gleichwohl nicht zu einer grundlegenden Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Prüfung, da es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht keinen Unterschied macht, ob der Sofortvollzug einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, BVerfGE 69, 315, 363 u.v. 21.3.1985, BVerfGE 69, 220, 229).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1990 - 8 S 220/90

    Zulässigkeit von Wohnungen für mehrere Asylbewerber im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91
    Unabhängig davon, ob die Beigeladene dieses Gebäude zur Unterbringung von Obdachlosen oder von Asylbewerbern nutzen will, dient dieses Bauvorhaben ausschließlich Wohnzwecken, weil die Räume den Zuschnitt normaler Wohnungen haben und nicht die typischen Merkmale einer Gemeinschaftsunterkunft oder eines Heimes aufweisen (vgl. Urt. d. erk. Senats v. 1.5.1990 -- 8 S 220/90 -- VBlBW 1990, 462).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91
    Entscheidend ist, daß eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung des Grundstücks der Antragsteller durch die Einhaltung der Abstandsflächen gewährleistet erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.1.1984 -- 4 B 244.84 -- NVwZ 1985, 653) und in der näheren Umgebung eine massive Wohnbebauung bereits vorhanden ist.
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Der in § 212a Abs. 1 BauGB normierte gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Drittklage gegen die Baugenehmigung begründet weder eine gesteigerte Rechtmäßigkeitsvermutung zugunsten des Verwaltungsakts noch führt er zu einer grundlegenden Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Überprüfung, da es keinen Unterschied macht, ob der Sofortvollzug - wie hier - einer (lediglich einem Beschleunigungszweck dienenden) gesetzlichen Anordnung oder einer behördlichen Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO entspricht (vgl. BVerfG vom 21.3.1985 BVerfGE 69, 220/229 = DVBl 1985, 567; BayVGH vom 14.1.1991 a.a.O.; VGH BW vom 3.6.1991 NVwZ 1991, 1004; vgl. hierzu auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 261 zu § 80).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    Der nunmehr in § 212 a BauGB normierte gesetzliche Ausschluß der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs und einer Drittklage gegen die Baugenehmigung begründet weder eine gesteigerte Rechtmäßigkeitsvermutung zugunsten des Verwaltungsakts noch führt er zu einer grundlegenden Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Überprüfung, da es keinen Unterschied macht, ob der Sofortvollzug - wie hier - einer (lediglich einem Beschleunigungszweck dienenden) gesetzlichen Anordnung oder einer behördlichen Anordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO entspricht (vgl. BVerfG vom 21.3.1985 BVerfGE 69, 220/229 = DVBl 1985, 567 ; BayVGH vom 14.1.1991 a.a.O.; VGH BW vom 3.6.1991 NVwZ 1991, 1004 ; vgl. hierzu auch Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , RdNr. 261 zu § 80 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04

    Krankenversicherung

    Der Senat schließt sich jedenfalls für Beitragsstreitigkeiten der Auffassung an, dass ernstliche Zweifel i.S.d. § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG nur dann vorliegen, wenn ein Obsiegen des Ast. in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (so die herrschende Meinung, vgl. LSG NRW, Beschluss vom 18.12.2002 - L 16 B 70/02 KR ER - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 86a Rdn. 27; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1991, 1004, 1005; OVG Münster NVwZ 1989, 588; 1994, 198).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 8 S 507/11

    Gebot der Rücksichtnahme bei der Genehmigung einer Aussegnungshalle - Schutz des

    Trotz des danach gewährten Vorrangs des Vollziehungsinteresses für baurechtliche Genehmigungen muss dem Nachbarn nicht nur bei überwiegenden Erfolgsaussichten, sondern auch bei unsicherer oder offener Prognose über den Erfolg des eingelegten Rechtsbehelfs in Ansehung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG in sachgerechter Weise Rechtsschutz gewährt werden, der ihn davor bewahrt, dass vor Unanfechtbarkeit der ihn belastenden Baugenehmigung unwiederbringlich vollendete Tatsachen geschaffen werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 03.06.1991 - 8 S 1170/91 - NVwZ 1991, 104 und vom 27.08.2007 - 8 S 1372/07 -).
  • VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05

    Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen;

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, bei unklarer Rechtslage in der Regel dem Interesse des die Baugenehmigung Angreifenden den Vorrang einzuräumen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 -, NVwZ-RR 2003, S. 9 f.; VGH Bad- Württ., Beschl. v. 03.06.1991 - 8 S 1170/91 -, BauR 1991, 590 f.).
  • OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92

    Vorläufiger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Bauwichgarage;

    Zum anderen kommt es auf die Abwägung der Interessen aller Beteiligten an; dabei gewinnt die Frage besondere Bedeutung, inwieweit durch die Ausführung oder die Verzögerung des Vorhabens irreparable bauliche oder wirtschaftliche Folgen entstehen (vgl. zu den Entscheidungskriterien BayVGH, NVwZ 91, 1002, 11003; VGH Baden-Württ., NVwZ 91, 1004; Schoch, NVwZ 91, 1121, 1124).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2002 - L 5 B 41/02

    Krankenversicherung

    Es kann dahinstehen, ob ernstliche Zweifel nur dann anzunehmen sind, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (so die herrschende Meinung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. OVG Münster NVwZ 1989, 588; 1994, 198; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1991, 1004, 1005; OVG Koblenz NJW 1986, 1004; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdn. 852; ebenso Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 86a Rdn. 27) oder ob es ausreicht, wenn ein Erfolg im Hauptsacheverfahren mindestens so wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg (so vor allem Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdn. 197 mwN;s.a. LSG Berlin, Beschluss vom 08.03.1996 - L 4 Ar-SE 115/95 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 8 S 1190/91

    Unzulässigkeit von Wohngebäuden im Mischgebiet

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen an der Rechtmäßigkeit der der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung ernsthafte Zweifel, so daß unter Abwägung der beteiligten Interessen dem Antrag der Antragstellerin gem. § 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. Art. 2 §§ 10 Abs. 2, 18 Abs. 2 Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz -- WoBauErlG -- vom 17.5.1990 (BGBl. I S. 926) stattzugeben war (vgl. Beschl. des Senats v. 3.6.1991 -- 8 S 1170/91 --).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 9 CE 17.1362

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn (Miteigentümer) gegen Unterbringung von

    Nichts anderes gilt, wenn - wofür hier allerdings wenig spricht (vgl. VGH BW, B.v. 3.6.1991 - 8 S 1170/91 - juris Rn. 6) - von einem Sonderbau i.S.d. Art. 2 Abs. 4 Nr. 11 BayBO auszugehen wäre (vgl. Art. 62 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 BayBO, § 1 Abs. 5 BauVorlV).
  • VG München, 15.12.2008 - M 8 SN 08.5023

    Nachbarschutz gegen großflächigen Bau- und Gartenmarkt; verkehrliche

    Der in § 212 a BauGB normierte gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs und einer Drittklage gegen die Baugenehmigung begründet weder eine gesteigerte Rechtmäßigkeitsvermutung zugunsten des Verwaltungsakts noch führt er zu einer grundlegenden Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Überprüfung, da es keinen Unterschied macht, ob der Sofortvollzug - wie hier - einer (lediglich einem Beschleunigungszweck dienenden) gesetzlichen Anordnung oder einer behördlichen Anordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO entspricht (vgl. BVerfG vom 21.3.1985, BVerfGE 69, 220/229 = DVBl 1985, 567; BayVGH vom 14.1.1991 a.a.O.; VGH Mannheim vom 3.6.1991, NVwZ 1991, 1004).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 3 S 3407/94

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung wegen Veränderung des Kleinklimas

  • OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91

    Prüfungsmaßstab bei Eilverfahren gegen Wohnbauvorhaben

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - L 16 B 70/02

    Krankenversicherung

  • VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen baurechtlichen Befreiungsbescheid; Nachbarlicher

  • VG Karlsruhe, 11.12.2007 - 2 K 3785/07

    Baurecht: Voraussetzungen an den Nachbarschutz gemeindlicher Festsetzungen zum

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1992 - 8 S 77/92

    Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und Vereinbarkeit mit

  • VG Sigmaringen, 20.03.2003 - 9 K 2272/02

    Würdigung nachbarlicher Interessen bei einer Befreiung nach BauGB § 31

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit

  • VGH Bayern, 09.06.2009 - 4 CS 09.603

    Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflicht bei Erhebung einer

  • OLG Zweibrücken, 18.11.1999 - 6 U 45/98

    Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde; pflichtwidrige Aussetzung der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91

    Heranrückende Wohnbebauung - Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Köln, 11.09.2008 - 2 L 1273/08
  • VG Sigmaringen, 30.05.2007 - 7 K 467/07

    Baustopp für den Bau- und Recyclinghof der Gemeinde Beimerstetten

  • VG Karlsruhe, 31.01.1994 - 4 K 3707/93

    Nachbarrecht: Nicht alles, was rechtswidrig ist, berechtigt zur Anfechtung

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